Schriftgröße ändern:
normale Schrift einschaltengroße Schrift einschaltensehr große Schrift einschalten
 
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Grundsätzliches zur Einschulung

Schulpflicht:

Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30.06. eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben.

Schulberechtigte:
Kinder, die nach diesem Datum 6 Jahre alt werden - die sogenannten Schulberechtigten, früher auch als Kann-Kinder bezeichnet - können eingeschult werden, wenn die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind (siehe hierzu auch Punkt Schulreife). Es obliegt in diesen Fällen der Schulleitung, der vorzeitigen Einschulung zuzustimmen. Die Entscheidung erfolgt in Absprache mit dem zuständigen Kindergarten sowie der Schulärztin.

Schulreife:
Ihr Kind gilt als schulreif, wenn es auf der sozial-emotionalen Ebene, sowie auf der geistigen und körperlichen Ebene die erforderliche Reife besitzt, d.h. Ihr Kind sollte

  • sich in einer Gruppe einfügen, mehrere Aufgaben hintereinander erfassen und ausführen, sich an Regeln halten, sich von den Eltern lösen können.

  • selbstständig die Toilette aufsuchen, alleine an-  und ausziehen, Stift und Schere benutzen können.

  • Interesse an Zahlen und Schrift haben, Farben und Formen benennen, sich selbst malen, die Würfelaugen sicher erkennen können


Zurückstellungen:
Zurückstellungen gibt es in Schleswig-Holstein nicht mehr. Stattdessen wurde eine zweijährige flexible Schuleingangsphase eingeführt. Das bedeutet, dass ein Kind die Eingangsphase in einem, zwei oder aber auch in drei Jahren durchlaufen kann. Im letzten Fall wird das längere Verbleiben in der Eingangsphase nicht auf die Schulzeit angerechnet.


Nur in seltenen Ausnahmefällen ist eine Beurlaubung möglich. Der Antrag auf eine Beurlaubung ist durch die Eltern zu stellen und von der Schulbehörde zu genehmigen.

 

 

Schulanmeldung an der Heinrich-Eschenburg-Schule

 

Im Jahr vor der Einschulung begleiten wir Sie als Eltern mit einer Reihe von Terminen für Sie und Ihr Kind. Dieser Fahrplan ist z.B. durch das Schulgesetz oder die Grundschulverordnung festgelegt. Der Zeitpunkt der Schulanmeldung findet jedes Jahr nach den Herbstferien in einem vom Schulamt festgelegten Zeitraum statt. Somit können Termine variieren. 

Familien von schulpflichtigen Kindern schreiben wir direkt an, wenn der Prozess des Einschulungsverfahrens im laufenden Schuljahr beginnt. Sogenannte „Kann-Kinder“ können im Anmeldeverfahren einbezogen werden, hier müssen sich Eltern/Erziehungsberechtigte jedoch aktiv darum kümmern, dass das Kind im Anmeldeverfahren aufgenommen wird. 

 

Folgende Termine finden im Jahr vor der Einschulung statt:

  • Informationsabend für Eltern von Kindern, die im Folgejahr schulpflichtig werden bzw. für alle, die sich für unsere Schule interessieren

  • Schulanmeldung in der Schule nach den Herbstferien

  • Schulärztliche Untersuchung

  • Schulspiel

  • Elternabend zur Einschulung vor den Sommerferien

 

Auf einem Informationsabend erhalten Sie im Herbst vor der Einschulung alle nötigen Informationen und Termine zum Einschulungsverfahren.

 

Bei der Schulanmeldung lernen wir Ihr Kind in einer spielerischen Situation (ca. 20 – 25 Minuten) kennen, während Sie die nötigen Unterlagen für die Anmeldung ausfüllen. Im Anschluss sprechen wir kurz und melden Ihnen zurück, dass Ihr Kind alle Aufgaben zur Zufriedenheit bearbeitet hat. Wenn Sie und/oder wir denken, dass ein ausführliches Gespräch sinnvoll und nötig ist, vereinbaren wir einen zusätzlichen Termin.

 

Beim Schulspiel beobachten wir Ihr Kind in einer unterrichtsähnlichen Kleingruppensituation, sodass wir spätestens 6 Monate vor der Einschulung neben dem Meldebogen aus der Kita und der schulärztlichen Untersuchung zwei Eindrücke Ihres Kindes haben. Im Bedarfsfall findet dann ein Gespräch statt (auch telefonisch), um Ihrem Kind den Weg in die Schule möglichst gut ebnen zu können.

 

Vor den Sommerferien laden wir Sie zu einem ersten Elternabend ein. Sie erhalten alle nötigen Hinweise und Termine, eine Materialliste und Informationen zur Einschulung.

 

Grundsätzlich sind Sie herzlich eingeladen, sich bei Fragen an uns zu wenden.