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Was ist bei Läusealarm zu tun?

Immer wieder werden bei Kindern Kopfläuse festgestellt. Kopflausbefall muss in der Schule gemeldet werden. Läuse kann jeder bekommen, unabhängig von der persönlichen Sauberkeit.

 

Von Seiten der Behörden gibt es keine Attestpflicht mehr.

 

Laut Schulkonferenzbeschluss vom 15.10. 2010 verpflichten sich die Eltern schriftlich bei hartnäckigem Lausbefall, die Köpfe ihrer Kinder zu kontrollieren bzw. vorschriftsmäßig zu behandeln. Bei wiederholtem Lausbefall eines Kindes kann ggf. ein ärztliches Attest von den Eltern verlangt werden.